Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung (RKÜB) wurde überarbeitet, weil der Bundesgerichtshof (BGH) am 16.01.2024 zum Unfallschadenrecht mehrere Urteile gefällt hat. Dadurch ist eine neue Rechtslage entstanden, die wir im neuen Formular berücksichtigen.
Konkret wurde die Abtretung (der Forderung, vom Geschädigten an die Werkstatt) durch eine Zahlungsanweisung ersetzt (des Geschädigten an die Versicherung, an die Werkstatt zu zahlen).
Hintergrund ist eine Neubewertung des sog. Werkstattrisikos. Dabei geht es darum, wer beweisen muss und damit das finanzielle Risiko trägt, falls eine Werkstatt unsachgemäß, unwirtschaftlich gearbeitet oder abgerechnete Arbeiten nicht durchgeführt hat, bzw. ihr das vorgeworfen wird. Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Risiko im Falle der Abtretung von der Werkstatt selber zu tragen ist. Was für diese erhebliche Konsequenzen haben kann.
Aus diesem Grund ersetzt im neuen Formular die Zahlungsanweisung die Abtretung. Die Werkstatt wird damit allerdings nicht mehr selber Anspruchssteller, bleibt aber eingebunden im Prozess der Rechnungsbegleichung.
Altverträge, die vor dem 01.10.2021 abgeschlossen wurden, können noch ein sog. Abtretungsgenehmigungserfordernis enthalten. Ersichtlich in den Versicherungsbedingungen (AKB). Dafür hatten wir zuletzt eine passende Form der RKÜB mit der Möglichkeit einer Zahlungsanweisung angeboten. In diesen Fällen können die Werkstätten/Kunden jetzt das neue Formular mit der Zahlungsanweisung verwenden.
Dieses Formular integriert die Kostenübernahmebestätigung der Versicherung und die Zahlungsanweisung. Es erleichtert die Schadenabwicklung mit Versicherung und Kunde.
Es gibt ein Original und zwei Durchschläge für Versicherung, Kunde und Werkstatt. Das Original ist für die Versicherung und kann für eine zügige Freigabe der Reparatur auch gefaxt werden.
Firmeneindruck ist möglich. Alle Informationen über diesen Service erhalten Sie unter: vertriebsservice@tecvia.com und unter 089/ 203043 -1600.
RKÜB mit Abtretungserklärung: Für Werkstätten, die sich trotz der neuen BGH-Rechtsprechung und des Werkstattrisikos weiterhin die Forderungen an die Versicherung vom Geschädigten abtreten lassen wollen, bieten wir das bisherige Formular (Version seit Mai 2022) vorerst weiter unter der Art.-Nr. 6070A an.