Die EU-Kommission hat Ende Mai 2010 die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den europäischen Kfz-Sektor angenommen. Doch was die neuen Regelungen der GVO bringen und welche Auswirkungen sie konkret auf den Automarkt haben, ist in manchen Punkten noch unklar. Wer ist von den Kündigungen betroffen? Welche Auswirkungen hat das neue Regelwerk für den Vertragshandel und speziell den Mehrmarkenhandel? Wenn ein Hersteller auf Exklusivität besteht, müsste er seine bestehenden Verträge zum 1. Juni 2011 kündigen, damit die neuen Regelungen ab 1. Juni 2013 gelten können. Im neuen Online-Seminar ?GVO 2010/2013 - was gilt, was kommt, was bleibt?? am 18.05. von 14 bis 15 Uhr gibt der Referent und Rechtsanwalt Uwe Brossette Antworten auf die Frage, was auf die verschiedenen Händler zukommt.
▫ Pressetext_Neues Online-Seminar_GVO 2010_2013
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